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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Vollzug des § 196 Baugesetzbuch –BauGB- in Verbindung mit der Verordnung über
die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach
dem Baugesetzbuch (GutachterausschußV) vom 23.06.1992 (GVBl S. 167);
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungs-
gemeinschaft Pforzen (Markt Irsee, Gemeinde Pforzen, Gemeinde Rieden)
Der Gutachterausschuss beim Landkreis Ostallgäu hat gemäß §12 Abs. 1 der Gutachteraus-
schussverordnung die Bodenrichtwerte für baureifes Land zum Stand vom 31.12.2002
ermittelt.
Der Begutachtung lagen die Kaufurkunden aus der Kaufpreissammlung der Jahre 2001 und 2002 zugrunde. Dabei handelt es sich im Regelfall um Durchschnittswerte unter Berücksich-tigung der vorangegangenen Richtwerte und der besonderen Umstände der einzelnen Kauf- preise.
Die Liste über die gültigen Bodenrichtwerte für Grundstückspreise (außer für land- und
forstwirtschaftliche Grundstücke) ohne Erschließungskosten liegt in der Zeit vom
27. Juni 2003 - 31. Juli 2003
während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Pforzen sowie der Gemeinde Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen, Zimmer Nr. 1 und in
den Gemeindeverwaltungen des Marktes Irsee, Meinrad-Spieß-Platz 1, 87660 Irsee und der
Gemeinde Rieden, Schlingener Straße 10, 87668 Rieden zur Einsichtnahme aus.
Jedermann hat das Recht, auch außerhalb der Dauer der Auslegung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu Auskunft über die Richtwerte zu ver-
langen (§ 14 GutachterausschußV).
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