Wohnen in Irsee

Altes Gerichtshaus

Das Alte Gerichtshaus ist vermutlich das älteste nichtsakrale Gebäude in Irsee. 1619 wird das Haus erstmals als Gerichtshaus des Klosters urkundlich erwähnt. Von 2005 bis 2010 sanierte die Gemeinde mit engagierter Hilfe einzelner Bürger das Baudenkmal, das heute die Geschichtswerkstatt, Praxisräume, eine Keramikwerkstatt und das Öffentliche Bücherregal beheimatet.

Digitaler Bauantrag


Seit 1. Januar 2024 kann für Bauanträge auch das digitale Antragsverfahren des Freistaates genutzt werden.  → Nähere Informationen finden Sie hier.

Wohnen in Irsee? Aber gerne doch. Ein engagierter → Gemeinderat treibt nachhaltige Entwicklungsprojekte und ein umfassendes  → Grünflächenmanagement voran, die → Vereine stärken die Gemeinschaft, die Dorfkultur und pflegen das Brauchtum. Als → Unesco-Projektschule schaut die Irseer Grundschule weit über den Tellerrand hinaus, und man ist stolz darauf, auch eine → Schule der Phantasie im Dorf zu haben. Künstler beleben mit ihren Skulpturen und Objekten das Ortsbild, ein → Kunst + Kultur Pfad führt zu bedeutenden Plätzen und erzählt über die Geschichte von Kloster und Dorf.

 

Ein Bauplatz zu verkaufen

Der Markt Irsee hat einen Bauplatz (Hanglage) in der Oggenrieder Straße (oberhalb Fam. Gärtner) zu verkaufen. Nähere Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung. 

 

 

 

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungs­plan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. D.h. hier wird genau geregelt, wie Gebäude in diesem Bereich aussehen dürfen und welche Maße dabei zu beachten sind.

Bebauungspläne

Die Gemeinde strebt mit dem Erlass eines Bebauungsplanes ein bestimmtes Orts- und Straßenbild an. Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften können in der Regel nur mit Zustimmung der Nachbarn erteilt werden. 

 

Aktuell:

Bebauungsplan "Irsee West II" 3. Änderung

→ Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (27.9.2023)

→ Bebauungsplan, 3. Änderung (Begründung)

→ Satzung (Vorentwurf, 12.9.2023)

→ Planzeichnung

 

Sondergebiet Biogasanlagen in Oggenried

→ Bekanntmachung (9.5.2023)

→ Bebauungsplan, 3. Änderung (Vorentwurf, 18.4.20ß23)

→ Planzeichnung

→ Flächennutzungsplan, 3. Änderung (Vorentwurf, 18.4.2023)

→ Planzeichnung

 

Bebauungsplan "Am Brühlbach Süd"

→ Billigungsbeschluss, Änderung Flächennutzungsplan (15.09.2023)

→ Planzeichnung (15.09.2023)

→ Aufstellung Bebauungsplan, Umweltbezogene Stellungnahmen

→ Schalltechnische Untersuchung (24.07.2023)

→ Änderung Flächennutzungsplan (30.05.2023)

→ Planzeichnung Änderung Flächennutzungsplan

→ Bebauungsplan, Satzung, Begründung (30.05.2023)

 

 

Bebauungsplan "Oberes Dorf - Sued" 

Bekanntmachung vom 22.06.23 - Satzungsbeschluss

→ Bebauungsplan 1. Änderung (Fassung vom 16.05.23)  - Änderungssatzung, Planzeichnung, Begründung

 

Bebauungsplan "Neue Straße" (Fassung vom 05.04.2022)

→ Bekanntmachung (18.05.2022)

→ Satzung, Begründung

→ Lageplan

→ Planzeichnung

→ Schematische Gebäudeschnitte

 

Bebauungsplan "Mühlstraße Süd"

Vorhabenbez. Bebauungsplan, 1. Änderung

→ Satzung, Begründung (23.3.2021)

→ Anlage Planzeichnung

→ Anlage Lageplan

 

Bebauungsplan "Große Schweiber": 

→ Info 1 Plan

→ Info 2 Satzung

→ Info 3 Begründung

 

Bebauungsplan "Am Schlachtbichel": 

Hier finden Sie den zur Zeit gültigen Bebauungsplan:

→ Info 1 Plan

→ Info 2 Satzung

→ Info 3 Plan-Änderung

→ Info 4 Satzung Plan-Änderung

  

Bebauungsplan Nr. 17 "Oggenrieder Straße":

Hier finden Sie den zur Zeit gültigen Bebauungsplan:

→ Satzung

→ Begründung

→ Planzeichnung

Der Marktgemeinderat Irsee hat in der Sitzung vom 02.03.2021 abschließend über die Bauplatzvergabe im Baugebiet „Große Schweiber“ entschieden.
Die Vergabekriterien wurden wie folgt festgelegt oder bestätigt:

 

1.) Eltern oder Großeltern (auch einzeln) derzeit wohnhaft im Markt Irsee
2.) Bewertung des sozialen Engagements der Bewerber

 

Die zusätzlichen Ausschlusskriterien wurden wie folgt bestätigt:

 

1.) Kein Mietwohnungsbau der Bewerber
2.) Kein vergleichbares Wohneigentum im Besitz der Bewerber vorhanden

 

Die Kriterien wurden für die einzelnen Bewerber umfangreich geprüft und gewertet.
Daraus ergaben sich anschließend 5 Kategorien für die Bewerbung. 


Anhand der individuellen Bewertungen wurden die Bewerber anschließend den einzelnen Kategorien zugeteilt. Die Kategorie 1 hat hierbei die höchste Priorität, die Kategorie 5 die niedrigste.

 

Im einem zweiten Verfahrensschritt wurden die Bewerber jeder Gruppe in eine nichtöffentliche Sitzung eingeladen. Ihnen wurden jeweils anonymisierte Lose zugeteilt, die nacheinander gezogen wurden. Nach der gezogenen Losreihenfolge konnten die Bewerber dann ihren Wunschbauplatz aussuchen. Die Zuschlagsfrist für den ausgewählten Bauplatz betrug 10 Tage. Bis Ende April waren alle Bauplätze vergeben.
 

Beim Bodenrichtwert handelt es sich um den Mittelwert aus den Kaufpreisen von Grundstücken. Er hat große Bedeutung bei der Besteuerung von Grund und Boden und bei Grundstücks­geschäften. Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Ostallgäu stellt alle zwei Jahre die aktuellen Werte für Bauland ohne Bebauung fest. Die Bodenrichtwerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sodass aus Ihnen auch keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Sie dienen in erster Linie der Orientierung. Auskunft aus der Kaufpreissammlung gibt der Gutachter­ausschuss unter Telefon 08342/911457

Für 2021 lag der Bodenrichtwert in Irsee lt. Aussage unseres Bürgermeisters (Bürgerversammlung Okt. 2021) bei 215,-- Euro. Aktuelle Werte müssen weiterhin direkt bei Gutachterausschuss angefragt werden.

Grundlage der Übersicht über die Bau- und Bodendenkmäler in Irsee ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die Liste finden Sie → hier.

Der Markt Irsee wird wieder mehr Kontrollen während der Bauphase von Neu- bzw. Umbauten durch das Landsratsamt Ostallgäu durchführen lassen, da immer öfter Baumaßnahmen in Teilbereichen nicht nach den genehmigten Planunterlagen durchgeführt werden. Vor allem werden immer wieder Tekturänderungen ohne Genehmigung des Marktes Irsee vorgenommen. Zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des gesamten Ortsbildes ist es aber unerlässlich, sich an die planerischen Vorgaben zu halten. Sollten sich dennoch während der Bauphase Erkenntnisse zeigen, die eine Veränderung gegenüber dem genehmigten Plan rechtfertigen, ist der Gemeinderat jederzeit bereit, die Planunterlagen nach erneuter Eingabe zu prüfen und ggfls. zu genehmigen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Gefahrenhinweiskarte für Bayern erstellen lassen. In diesem Zusammenhang wurden auch die geologischen Gegebenheiten im Markt Irsee eingehend untersucht. Die obere Süßwassermolasse und die Altmoräne kennzeichnen unsere geologischen Formationen. Diese ermöglichen den Wasserreichtum von Irsee, bergen aber auch bekannte Gefahren wie Hangrutschungen. Durch die neue Karte ist es möglich, die betroffenen Bereiche genau abzugrenzen und bei Baumaßnahmen geeignete Bauverfahren zu wählen. Weitere Informationen erhalten Sie → hier.

Der Markt Irsee unterstützt mit einem kommunalen Förderprogramm die "Erhaltung und Gestaltung historischer Bausubstanz" in der Gemeinde. In den Genuss der Fördermittel können nur Gebäude kommen, die in der bayerischen Denkmalliste eingetragen sind oder der gemeindlichen Erhaltungssatzung unterliegen. Die Höhe der Förderung kann höchstens 45.000,– € je Anwesen betragen. Grundsätzlich förderfähig sind statische und substanzerhaltende Maßnahmen, Maßnahmen für die Fassadengestaltung sowie Sicherungsmaßnahmen. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt. Die Förderrichtlinien können Sie → hier als PDF herunterladen.

AKTUELL

 

 

Nachverdichtung

Der Innenbereich wird mit Unterstützung des Förderprogramms "Innen statt Außen" eingehend geprüft. Die Umnutzung bzw. verträgliche Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum für Senioren und junge Familien stehen im Vordergrund. Einen Überblick über die staatlichen Förderungsprogramme finden Sie in der Broschüre "Wohnraum fördern in Bayern".  → Hier geht's zur Broschüre.

 

 

Die neue Grundsteuer

Vorbehaltlich der Entscheidung des Marktgemeinderates wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 mit dem Hebesatz des Vorjahres festgesetzt.

 

Von 2025 an wird die Grundsteuer nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Um die neue Berechnungsgrundlage für die Steuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümer und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Nähere Informationen finden Sie → hier